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Start in BG gründet keine Firmen und vermittelt keine Dienstleister. Wofür sich eine Nachricht trotzdem lohnt, steht hier.

Du suchst einen Anbieter für deine Gründung?

Dann bist du hier falsch – und zwar zu deinem Vorteil. Im Anbieter-Vergleich stehen 37 Dienstleister mit offengelegten Kriterien, Quellen und Prüfdatum. Such dir aus, was zu deiner Situation passt, und wende dich direkt an den Anbieter.

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Wofür wir gute Ansprechpartner sind

Korrektur melden
Eine Angabe ist falsch oder veraltet. Schreib, was falsch ist, was stattdessen zutrifft und wo das öffentlich nachprüfbar steht.
Presse und Interviews
Anfragen zu Recherche, Datensatz oder Buch.
Werbeanfrage
Was buchbar ist und was nicht, steht vorab in der Werberichtlinie.
Zum Buch
Fragen zu Inhalt, Auflage oder den beiden Ausgaben.
Themenvorschlag
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Technisches Problem
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Adresse
Stolpmünder Weg 47G
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Deutschland

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Wer macht was in deiner Gründung

Kein Beteiligter entscheidet alles allein. Der komplette Ablauf mit klarer Verantwortung für jeden Schritt:

  1. Schritt 1: Anbieter auswählen

    Verantwortlich: Deine EntscheidungDu

  2. Schritt 2: Vorbereitung der Gründungsunterlagen

    Verantwortlich: Dein AnbieterDein Gründungsdienstleister

  3. Schritt 3: Deine Unterlagen und Unterschriften

    Verantwortlich: Deine EntscheidungDu

  4. Schritt 4: Notarielle Beglaubigung

    Verantwortlich: Amtliche StelleNotar

  5. Schritt 5: Kapitaleinzahlungskonto und Stammkapital

    Verantwortlich: Externer PartnerDeine Bank

  6. Schritt 6: Eintragung im Handelsregister

    Verantwortlich: Amtliche StelleRegisteragentur

  7. nach der Eintragung

    Schritt 7: Geschäftskonto für den laufenden Betrieb

    Verantwortlich: Externer PartnerDeine Bank

  8. nach der Eintragung

    Schritt 8: Buchhaltung und laufende Pflichten

    Verantwortlich: Externer PartnerBuchhaltungspartner

  9. Schritt 9: Übergabe – Firma einsatzbereit

    Verantwortlich: Dein AnbieterDein Gründungsdienstleister

Dein Anbieter koordiniert den Ablauf. Die endgültige Entscheidung liegt bei der jeweils zuständigen Stelle.

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