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🧭 Orientierung vor der Gründung

Ist Bulgarien die richtige Wahl für dein Business?

Nicht jede Gründerin und jeder Gründer profitiert gleich. Ob Bulgarien für dich funktioniert, hängt davon ab, wo du lebst, wo dein Unternehmen tatsächlich arbeitet, wer die Entscheidungen trifft und was du aufbauen willst. Genau da fängt diese Seite an – nicht beim Steuersatz.

Diese Seite gibt dir kein Ja und kein Nein. Sie zeigt dir, welche Fragen in deiner Situation zuerst geklärt gehören und mit wem.

Für wen Bulgarien oft gut passt

Diese Ausgangslagen funktionieren in der Praxis regelmäßig gut – nicht weil Bulgarien ein Trick wäre, sondern weil Wohnsitz, Tätigkeit und Gesellschaft zusammenpassen.

Auch in diesen Fällen gilt: Die konkrete Ausgestaltung gehört mit qualifizierter Rechts- und Steuerberatung geprüft.

Situationen, die zusätzliche Planung brauchen

Diese Konstellationen sind nicht unmöglich, sie kommen sogar häufig vor. Sie brauchen aber eine abgestimmte rechtliche und steuerliche Prüfung, bevor irgendetwas eingetragen wird.

  • Du bleibst dauerhaft in einem anderen Land wohnen

    Dein Wohnsitz bestimmt mit, wo du persönlich steuerpflichtig bist. Eine bulgarische Gesellschaft ändert daran nichts von selbst. Was das für dich bedeutet, gehört vorher geklärt.

  • Du führst die Gesellschaft vollständig aus dem Ausland

    Wenn die Entscheidungen faktisch anderswo getroffen werden, kann der Ort der Geschäftsleitung dort liegen – mit der Folge, dass die Gesellschaft dort steuerpflichtig wird. Das ist der häufigste Denkfehler überhaupt.

  • Du erwartest, dass die Eintragung allein die Besteuerung regelt

    Die Eintragung im Handelsregister ist ein Verwaltungsakt, keine Steuerentscheidung. Wo Gewinne versteuert werden, ergibt sich aus dem tatsächlichen Sachverhalt – Ansässigkeit, Leitung, Substanz.

  • Du bist in einer regulierten Branche unterwegs

    Finanzdienstleistungen, Krypto, Glücksspiel, Medizin, Transport: Hier kommen Lizenz- und Aufsichtsfragen vor die Gründungsfrage. Ohne Fachanwält:innen geht das nicht seriös.

  • Deine Eigentümerstruktur ist international verschachtelt

    Holdings, Trusts, mehrere Jurisdiktionen, wechselnde Beteiligungen: Solche Strukturen erfordern eine eigene Prüfung – auch, weil Banken bei der Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten genau hinsehen.

„Braucht zusätzliche Planung“ heißt nicht „geht nicht“. Es heißt: erst prüfen, dann gründen – nicht umgekehrt.

Entscheidungsmatrix

Welche Situation beschreibt dich am besten?

Wähle die Situation, die deiner am nächsten kommt. Du bekommst keinen Score und kein Urteil, sondern den nächsten sinnvollen Schritt – und die Fragen, die vorher auf den Tisch gehören.

Wähle oben eine Situation – darunter erscheinen der passende nächste Schritt und die Fragen, die dazugehören.

Alle Situationen auf einen Blick

Dieselbe Matrix als Übersicht. Bewusst ohne „geeignet“ oder „nicht geeignet“ – die Antwort hängt immer an deinem konkreten Sachverhalt.

Deine SituationTypischer nächster Schritt
Ich verlege meinen Lebensmittelpunkt nach BulgarienUmzug und Gründung gemeinsam planen
Ich bleibe in Deutschland/Österreich/der Schweiz und baue operativ etwas in Bulgarien aufStruktur für den Markteintritt klären
Ich will eine bulgarische Firma vor allem wegen der niedrigeren SteuernZuerst Wohnsitz und Ort der Geschäftsleitung prüfen
Ich arbeite ortsunabhängig und will das Unternehmen aus der Ferne führenRemote-Gründung klären – und getrennt davon die Ansässigkeit
Mein Unternehmen will bulgarische Mitarbeitende einstellenAufbau, Payroll und Arbeitsrecht koordinieren
Ich bin noch am SondierenErstgespräch zur Eignung – ohne Gründungsdruck

Keine dieser Zeilen ist eine steuerliche oder rechtliche Einschätzung. Sie sagen dir nur, in welcher Reihenfolge du die Fragen angehen solltest.

Verbreitete Missverständnisse

Diese vier Annahmen stehen hinter fast jeder Anfrage nach einer bulgarischen Firma. Sie sind der Grund, warum es diese Seite gibt.

„Eine bulgarische Firma bedeutet automatisch, dass alle Gewinne in Bulgarien versteuert werden.“

Nein. Die Eintragung ist nur einer von mehreren Faktoren. Entscheidend ist der tatsächliche Sachverhalt: wo du ansässig bist, von wo aus die Gesellschaft geleitet wird, welche Substanz vor Ort existiert und was das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen sowie Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung vorsehen. Wer weiterhin in Deutschland lebt und von dort aus entscheidet, kann dort steuerpflichtig bleiben. Diese Frage gehört vor der Gründung mit einer international erfahrenen Steuerberatung geklärt.

„Ich muss nie nach Bulgarien reisen.“

Die Gründung selbst ist mit Vollmacht aus der Ferne möglich und wird regelmäßig so abgewickelt. Unabhängig davon können einzelne Schritte Anwesenheit erfordern: Banken verlangen häufig eine persönliche Identifikation, manche Behördengänge und notarielle Schritte sind vor Ort einfacher, und wenn du echte Substanz aufbauen willst, wirst du ohnehin regelmäßig vor Ort sein.

„Jede ausländische Gründerin bekommt denselben Banking-Prozess.“

Nein. Jede Bank führt ihre eigene Compliance-Prüfung durch und entscheidet eigenständig über Annahme, Unterlagen, Gebühren und Bearbeitungszeit. Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Branche, Eigentümerstruktur und Geschäftsmodell beeinflussen das Ergebnis. Ein Anbieter kann den Prozess vorbereiten – zusagen kann ihn niemand außer der Bank.

„10 % ist der Preis – mehr kommt nicht.“

10 % ist der Körperschaftsteuersatz. Dazu kommen 5 % Quellensteuer auf Ausschüttungen, laufende Buchhaltung, gegebenenfalls Sozialabgaben für Geschäftsführung und Angestellte, Geschäftsadresse und je nach Fall eine Umsatzsteuer-Registrierung. Die Seite zu den Kosten rechnet das offen durch – auch dann, wenn die Zahl weniger spektakulär klingt.

Wann Bulgarien die falsche Antwort ist

Vier Ausgangslagen, in denen eine bulgarische Firma das Problem nicht löst, sondern eines dazustellt. Ein Anbieter, der sie trotzdem einträgt, tut dir keinen Gefallen – er hat nur keinen Grund, Nein zu sagen.

  • Es geht dir um aggressive Steuervermeidung

    Eine Struktur, deren Zweck darin besteht, wirtschaftliche Realität zu verschleiern, hält der ersten Prüfung nicht stand. Wenn dein Modell davon abhängt, dass niemand genau hinschaut, ist die Rechtsform nicht dein eigentliches Problem.

  • Du willst Dokumentationspflichten umgehen

    Buchhaltung, Fristen, Nachweise zur Herkunft von Mitteln, Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten: Das gehört dazu, und in Bulgarien nicht weniger als anderswo. Wer das als lästiges Beiwerk sieht, unterschätzt den laufenden Aufwand um ein Vielfaches.

  • Dein Vorhaben braucht spezialisierte Rechtsberatung

    Lizenzpflichtige Geschäftsmodelle, komplexe Konzernstrukturen, laufende Verfahren: Das ist die Domäne von Anwält:innen und Steuerberater:innen. Ein Gründungsdienstleister ersetzt sie nicht, und diese Seite erst recht nicht.

  • Du suchst eine Garantie

    Niemand kann dir garantieren, dass eine Bank dich annimmt, dass eine Behörde in einer bestimmten Zeit reagiert oder dass eine Steuerbehörde deine Struktur akzeptiert. Wer dir das zusagt, verkauft dir etwas.

Wenn nichts davon auf dich zutrifft, ist Bulgarien eine Option wie jede andere – und die nächste Frage ist, wer die Gründung durchführt.

Wenn du tiefer einsteigen willst

Je nachdem, wo du gerade stehst, geht es hier weiter.

Passt Bulgarien zu deiner Situation?

Die Antwort ergibt sich aus vier Angaben: wo du lebst, wie dein Unternehmen tatsächlich arbeitet, was du erreichen willst und welche Fragen mit spezialisierten Berater:innen zu klären sind. Die ersten drei kannst du selbst beantworten – die vierte ist der Grund, warum diese Seite an keiner Stelle behauptet, sie sei eine Beratung.

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Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung und verkauft keine. Sie ordnet die Fragen, die vor der Entscheidung stehen.

Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-07-26 · Steuer- und Rechtsthemen ändern sich. Diese Seite wird regelmäßig geprüft – sie ersetzt trotzdem keine individuelle Beratung.

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Was wir bestätigen können

  • Bulgarien erhebt auf Unternehmensgewinne eine Körperschaftsteuer von 10 %.

    Amtlich
  • Für die Gründung selbst ist weder ein Wohnsitz noch ein Aufenthaltstitel in Bulgarien erforderlich.

    Amtlich
  • Innerhalb der EU gelten Koordinierungsregeln für die Sozialversicherung: Grundsätzlich bist du in nur einem Mitgliedstaat versichert.

    Amtlich

Was von deiner Situation abhängt

  • Wo die Gewinne deiner bulgarischen Gesellschaft am Ende besteuert werden, hängt von deiner steuerlichen Ansässigkeit, dem Ort der Geschäftsleitung und dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen ab - beurteilt wird das von der Steuerbehörde deines Wohnsitzlandes.

  • In welchem Land du sozialversichert bist, hängt davon ab, wo du lebst und arbeitest - das ist ein Einzelfall und sollte geprüft werden.

Diese Punkte hängen an deinen eigenen Angaben - eine Website kann sie nicht beantworten, und wir beantworten sie auch nicht: dafür brauchst du eine Steuerberatung oder die zuständige Behörde.

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Quellen und Prüfstand

Wie wir prüfen

Die wichtigsten Aussagen auf dieser Seite - mit Kennzeichnung, woher sie kommen. Die hochgestellte Zahl verweist auf die Quellenliste darunter.

Redaktionell geprüft
Quellen
0 von 5 Aussagen gegen die Primärquelle geprüft

Für 5 Aussagen steht die Prüfung gegen die Primärquelle noch aus.

Aussagen auf dieser Seite

  • Bulgarien erhebt auf Unternehmensgewinne eine Körperschaftsteuer von 10 %.1, 2

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • Für die Gründung selbst ist weder ein Wohnsitz noch ein Aufenthaltstitel in Bulgarien erforderlich.2, 3

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • Innerhalb der EU gelten Koordinierungsregeln für die Sozialversicherung: Grundsätzlich bist du in nur einem Mitgliedstaat versichert.1, 4

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • Wo die Gewinne deiner bulgarischen Gesellschaft am Ende besteuert werden, hängt von deiner steuerlichen Ansässigkeit, dem Ort der Geschäftsleitung und dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen ab - beurteilt wird das von der Steuerbehörde deines Wohnsitzlandes.1, 5, 6

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • In welchem Land du sozialversichert bist, hängt davon ab, wo du lebst und arbeitest - das ist ein Einzelfall und sollte geprüft werden.4, 5, 6

    Prüfung gegen die Quelle offen
Quellen anzeigen (6)
  1. 1.

    National Revenue Agency (NRA)Behörde

    Zuständig für Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer-Registrierung und Sozialversicherungsbeiträge.

    Zur Quelle
  2. 2.

    State Gazette (Darzhaven vestnik)Rechtsgrundlage

    Amtliches Publikationsorgan. Bulgarische Gesetze - Handelsgesetz, Körperschaftsteuergesetz, Einkommensteuergesetz, Mehrwertsteuergesetz - gelten in der dort veröffentlichten Fassung.

    Zur Quelle
  3. 3.

    Registry Agency (Commercial Register)Behörde

    Führt das Handelsregister. Eine bulgarische Gesellschaft entsteht mit der Eintragung dort; Jahresabschlüsse werden dort eingereicht.

    Zur Quelle
  4. 4.

    EU legislation (EUR-Lex)Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende Fragen: Mehrwertsteuersystem-Richtlinie, Koordinierung der Sozialversicherung, Euro-Einführung.

    Zur Quelle
  5. 5.

    The tax authority of your country of residenceEntscheidende Stelle

    Beurteilt deine persönliche Steuerpflicht, den Ort der Geschäftsleitung und die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens. Diese Beurteilung trifft nicht Bulgarien.

    Keine öffentliche Adresse - diese Quelle sind wir selbst oder eine Stelle, die im Einzelfall entscheidet.

  6. 6.

    Accounting and legal partnersFachpartner

    Fachliche Einordnung durch bulgarische Kanzleien für Buchhaltung und Recht, mit denen Start in BG bis August 2026 zusammengearbeitet hat. Eine solche Einschätzung ist keine amtliche Auskunft und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

    Keine öffentliche Adresse - diese Quelle sind wir selbst oder eine Stelle, die im Einzelfall entscheidet.