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Start in BG

Häufig gestellte Fragen

1. Warum sollte ich ein Unternehmen in Bulgarien gründen?

Bulgarien bietet niedrige Unternehmenssteuern (10 %), geringe Lohnkosten, EU-Mitgliedschaft und ein unternehmensfreundliches Umfeld – ideal für Gründerinnen und Gründer. Seit 2025 ist Bulgarien zudem vollständiges Schengen-Mitglied und seit dem 1. Januar 2026 gilt der Euro – zwei große Pluspunkte für alle, die zwischen Deutschland und Bulgarien arbeiten.

2. Welche Unternehmensformen sind in Bulgarien am häufigsten?

Die gängigste Form ist die OOD (vergleichbar mit der deutschen GmbH). Für Einzelpersonen ist die EOOD (Ein-Personen-GmbH) am gebräuchlichsten. Beide sind schnell und kostengünstig zu gründen – das gesetzliche Mindestkapital beträgt seit der Euro-Einführung nach Art. 117 Abs. 1 des bulgarischen Handelsgesetzes 1 €. Einen Überblick über alle Rechtsformen findest du in unserem Artikel zu den bulgarischen Unternehmensformen.

3. Muss ich in Bulgarien leben, um ein Unternehmen zu gründen?

Für die Gründung selbst: nein. Du brauchst weder Wohnsitz noch Aufenthaltstitel in Bulgarien, und viele Gründerinnen und Gründer starten von Deutschland aus.

Aber wichtig für deine Steuerplanung: Wenn du weiterhin in Deutschland wohnst und die Firma faktisch von dort führst, kann das deutsche Finanzamt den „Ort der Geschäftsleitung“ in Deutschland sehen – mit der Folge, dass die bulgarische Gesellschaft in Deutschland steuerpflichtig wird. Auch die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung (Außensteuergesetz) und das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien spielen eine Rolle. Der volle Steuervorteil setzt in der Regel echte Substanz in Bulgarien voraus – etwa eine Wohnsitzverlagerung oder tatsächliche Geschäftstätigkeit vor Ort. Mehr dazu in unserem Artikel Firmengründung in Bulgarien mit Wohnsitz in Deutschland. Lass dich dazu unbedingt von einer Steuerberatung mit internationaler Erfahrung begleiten. Start in BG vermittelt keine Kanzleien und verdient an keiner Empfehlung. Ob Bulgarien für deine konkrete Situation überhaupt die richtige Wahl ist, gehst du am besten vorab in unserer Entscheidungsmatrix durch.

4. Wie lange dauert die Unternehmensgründung?

Die Firmenregistrierung dauert in der Regel etwa 2–3 Wochen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind – das umfasst den Notartermin und die Eintragung im Handelsregister.

Eine Bank ist zweimal beteiligt, und die beiden Male gehören nicht in dieselbe Angabe. Das Kapitaleinzahlungskonto (nabiratelna smetka) muss vor der Anmeldung stehen: ohne Nachweis über das eingezahlte Kapital trägt die Registeragentur nicht ein – dieser Schritt liegt also innerhalb der 2–3 Wochen. Die Eröffnung des Geschäftskontos für den laufenden Betrieb ist dagegen ein eigener Prozess und steckt nicht in dieser Angabe. Zeitpunkt und Zusage bestimmt die Bank: KYC-Prüfung, Eigentümerstruktur, geforderte Unterlagen und ob sie dich persönlich sehen will. Es kann früher fertig sein oder später. Was zu einer Gründung gehört, wer wofür zuständig ist und welche Zeitabläufe realistisch sind, steht auf der Seite zur Firmengründung in Bulgarien.

5. Welche Steuern zahle ich mit einer bulgarischen Firma?

Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 10 %. Auf Gewinnausschüttungen (Dividenden) fallen zusätzlich 5 % Quellensteuer an. Für natürliche Personen gilt eine Flat Tax von 10 % auf das Einkommen. Einen ausführlichen Überblick geben wir dir im Artikel Bulgarische Steuern. Wo die Gewinne am Ende versteuert werden, hängt von deinem Wohnsitz ab – siehe Frage 3.

6. Was hat sich durch die Euro-Einführung 2026 geändert?

Seit dem 1. Januar 2026 ist der Euro das offizielle Zahlungsmittel in Bulgarien (fester Kurs: 1 € = 1,95583 Lewa). Für dich heißt das: kein Währungsrisiko und kein Umtausch mehr zwischen Deutschland und Bulgarien. Das Stammkapital neuer Gesellschaften wird direkt in Euro angegeben; bei bestehenden Firmen wurde das eingetragene Kapital automatisch umgerechnet. Am 3. September 2026 teilte die Registeragentur mit, dass die Frist zur Anpassung der Gesellschaftsdokumente nach der Kapitalumrechnung bis zum 31. Dezember 2028 verlängert wurde. Eine Anpassung wird erforderlich, wenn die Gesellschaft ihren Gesellschaftsvertrag oder Gründungsakt aus einem anderen Grund ändert, etwa wegen Firma, Sitz, Gesellschaftern oder Kapital. Prüfe vor einer Anmeldung die Mitteilung der Registeragentur.

7. Welche laufenden Kosten kommen nach der Gründung auf mich zu?

Rechne vor allem mit der monatlichen Buchhaltung (Pflicht für Kapitalgesellschaften; die Höhe hängt vom Belegvolumen und einer eventuellen Umsatzsteuer-Registrierung ab), dem Jahresabschluss sowie gegebenenfalls Kosten für eine Geschäftsadresse bzw. ein virtuelles Büro und Bankgebühren. Lass dir alle vier Positionen einzeln nennen, bevor du unterschreibst – zusammengefasst als „laufende Kosten“ sind sie nicht vergleichbar.

8. Wie ist das mit Sozialversicherung und Krankenversicherung?

Das hängt von deinem Wohnsitz und deiner Tätigkeit ab. Innerhalb der EU gelten Koordinierungsregeln: Du bist grundsätzlich nur in einem Land sozialversichert. Wer nach Bulgarien zieht und dort als Geschäftsführer tätig ist, zahlt die – im EU-Vergleich moderaten – bulgarischen Beiträge. Wer in Deutschland wohnen bleibt, bleibt meist dort versichert. Auch hier gilt: individuell prüfen lassen.

9. Bietet ihr Unterstützung bei Buchhaltung und Steuern an?

Nein. Start in BG erbringt keine Buchhaltungs- oder Steuerleistungen und vermittelt auch keine Kanzlei. Bis August 2026 lief die Buchhaltung über einen Partner; diese Zusammenarbeit ist beendet. Was laufende Buchhaltung, Umsatzsteuer und Jahresabschluss in Bulgarien tatsächlich umfassen, steht auf unserer Seite zu Buchhaltung und Umsatzsteuer; im Register der Buchhaltungsanbieter stehen Preise, Leistungsumfang und Vertragsbedingungen, die Anbieter schriftlich bestätigt haben. Was Gründungsanbieter öffentlich zu ihrem Buchhaltungsangebot sagen, findest du im Anbieter-Vergleich.

Start in BG selbst ist keine Steuerkanzlei und keine Anwaltskanzlei. Für eine verbindliche steuerliche Beurteilung – etwa zu Wohnsitz, Ort der Geschäftsleitung oder grenzüberschreitenden Konstellationen – brauchst du eine international erfahrene Steuerberatung. Wo eine Frage dorthin gehört, steht das hier so – auch weil ein Anbieter, der solche Fragen als Teil seiner Gründungsleistung darstellt, damit eine Verantwortung übernimmt, die er nicht tragen kann.

10. Welche Unterlagen brauche ich für die Gründung?

Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, eine Beschreibung deines Geschäftszwecks und der Firmenname. Eine bulgarische Geschäftsadresse brauchst du zwingend; falls du keine hast, bieten die meisten Gründungsanbieter eine an – frag nach dem Preis ab dem zweiten Jahr. Die üblichen Gründungsdokumente kannst du mit dem kostenlosen Dokumenten-Generator selbst erstellen.

11. Wann muss ich mich für die Umsatzsteuer registrieren?

Die Umsatzsteuerregistrierung wird grundsätzlich verpflichtend, sobald der jeweils geltende gesetzliche Umsatzschwellenwert überschritten wird. Andere Registrierungsgründe – insbesondere bestimmte grenzüberschreitende Leistungen – können unabhängig vom Umsatz früher greifen. Den aktuellen Betrag und Berechnungszeitraum nennen wir erst wieder, wenn sie gegen die bulgarische Steuerbehörde und das Umsatzsteuergesetz bestätigt sind. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können gezahlte mit vereinnahmter Umsatzsteuer verrechnen und gegebenenfalls eine Erstattung beantragen.

12. Gibt es in Bulgarien eine Erbschaftsteuer?

Für nahe Angehörige praktisch nicht: Ehepartner, Eltern und Kinder zahlen keine Erbschaftsteuer, selbst bei großen Vermögen. Geschwister, Nichten und Neffen zahlen nur 0,4 %–0,8 %, entferntere Verwandte oder Dritte 3,3 %–6,6 % – und das nur auf Beträge über 250.000 BGN. Die Sätze legen die Gemeinden fest.

13. Kann ich als Freiberufler tätig sein, statt eine Firma zu gründen?

Ja. Wer eine selbstständige, nicht-gewerbliche Tätigkeit ausübt – etwa Handwerker, Coaches oder Grafikdesigner –, kann sich im BULSTAT-Register eintragen, statt eine Gesellschaft zu gründen. Es gibt kein Mindestkapital, die Einstiegshürden sind niedrig und die Besteuerung ist unkompliziert. Die Registrierung sollte innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, idealerweise mit Qualifikationsnachweis.

14. Ich lebe in Deutschland (oder einem anderen EU-Land) – werde ich doppelt besteuert?

Nein – genau das verhindert ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Deutschland und Bulgarien haben ein DBA (in Kraft seit 2010, aktualisiert durch ein Protokoll mit Wirkung ab Dezember 2023), das regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für welche Einkunftsart zusteht. Wie die Gewinne deiner bulgarischen Firma im Ausland behandelt werden, hängt davon ab, wie sie dir zufließen (Gehalt, Dividende usw.) – eine individuelle Steuerberatung ist dringend zu empfehlen.

15. Wo werden bulgarische Unternehmen offiziell registriert?

Über das Online-Portal der Registeragentur (portal.registryagency.bg), das digitale Herzstück für das Handelsregister, das Register der Non-Profit-Rechtsträger, das Immobilienregister und das Pfandregister. Es dient der Firmengründung, der Einreichung von Jahresabschlüssen, der öffentlichen Firmensuche und der Ausstellung amtlicher Bescheinigungen. Das Portal ist auf Bulgarisch und Englisch verfügbar.

16. Muss ich Bulgarisch sprechen?

In Sofia und anderen größeren Städten kommst du mit Englisch gut zurecht. Für Behörden, Verträge und ländliche Regionen sind Grundkenntnisse in Bulgarisch (und dem kyrillischen Alphabet) hilfreich. Für offizielle Dokumente lohnt es sich, mit vereidigten Übersetzer:innen zu arbeiten und wichtige Unterlagen zweisprachig anzufertigen.

17. Welche Stadt ist der beste Startpunkt?

Für die meisten Einsteiger ist Sofia optimal: internationale Community, viele Jobs und Coworking-Spaces, gute medizinische Versorgung, Flughafennähe und eine große Auswahl an Wohnungen. Küstenstädte wie Varna und Burgas punkten mit dem Meer, Plovdiv mit Kultur und Bansko mit seiner Digital-Nomad-Szene.


Noch Fragen?

Kontaktiere uns gerne über unsere Kontaktseite oder per E-Mail an info@startinbg.com!

Quellen und Prüfstand

Wie wir prüfen →

Die wichtigsten Aussagen auf dieser Seite - mit Kennzeichnung, woher sie kommen. Die hochgestellte Zahl verweist auf die Quellenliste darunter.

Redaktionell geprüft
Quellen
4 von 19 Aussagen gegen die Primärquelle geprüft

Für 15 Aussagen steht die Prüfung gegen die Primärquelle noch aus.

Aussagen auf dieser Seite

  • Bulgarien erhebt auf Unternehmensgewinne eine Körperschaftsteuer von 10 %.1, 2

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • Auf Gewinnausschüttungen an natürliche Personen fällt eine Quellensteuer von 5 % an.1, 2

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • Einkommen natürlicher Personen wird in Bulgarien mit einem einheitlichen Satz von 10 % besteuert.1, 2

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • Der Regelsatz der bulgarischen Mehrwertsteuer liegt bei 20 %; für bestimmte Umsätze gilt ein ermäßigter Satz von 9 %.1, 2, 3

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • Ab Überschreiten des gesetzlichen Umsatzschwellenwerts ist die Registrierung zur bulgarischen Mehrwertsteuer verpflichtend; darunter ist sie in der Regel freiwillig.1, 2

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können die gezahlte gegen die eingenommene Mehrwertsteuer verrechnen und einen Überschuss zurückfordern.1, 3

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • Eine bulgarische Gesellschaft entsteht mit der Eintragung in das von der Registeragentur geführte Handelsregister.2, 4

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • Kapitalgesellschaften müssen laufend Buchhaltung führen und ihren Jahresabschluss beim Handelsregister einreichen.1, 2, 4

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • Die verbreiteten Rechtsformen für kleine Unternehmen sind die OOD (mehrere Gesellschafter) und die EOOD (ein Gesellschafter) - beide mit beschränkter Haftung.2, 4

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • Für OOD und EOOD gilt ein gesetzliches Mindestkapital in nominaler Höhe - die Rechtsform ist bewusst niederschwellig ausgestaltet.2, 4

    Gegen die Quelle geprüft ·
  • Für die Gründung selbst ist weder ein Wohnsitz noch ein Aufenthaltstitel in Bulgarien erforderlich.2, 4

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • Seit dem 1. Januar 2026 ist der Euro offizielle Währung Bulgariens.3, 5, 6

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • Innerhalb der EU gelten Koordinierungsregeln für die Sozialversicherung: Grundsätzlich bist du in nur einem Mitgliedstaat versichert.1, 3

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • In den Gründungen, die Start in BG bis 2026 begleitet hat, dauert die Eintragung üblicherweise etwa 2-3 Wochen, sobald alle Unterlagen vollständig sind.7

    Gegen die Quelle geprüft ·
  • Ob und wann ein Geschäftskonto eröffnet wird, entscheidet die Bank auf Grundlage ihrer eigenen Compliance-Prüfung. Wir nennen dafür bewusst keinen Zeitraum.7, 8

    Gegen die Quelle geprüft ·
  • Wo die Gewinne deiner bulgarischen Gesellschaft am Ende besteuert werden, hängt von deiner steuerlichen Ansässigkeit, dem Ort der Geschäftsleitung und dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen ab - beurteilt wird das von der Steuerbehörde deines Wohnsitzlandes.1, 9, 10

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • Die monatlichen Buchhaltungskosten richten sich nach Belegvolumen und Umsatzsteuerstatus und werden von der Buchhaltung selbst in Rechnung gestellt.7, 10

    Gegen die Quelle geprüft ·
  • In welchem Land du sozialversichert bist, hängt davon ab, wo du lebst und arbeitest - das ist ein Einzelfall und sollte geprüft werden.3, 9, 10

    Prüfung gegen die Quelle offen
  • Eine OOD oder EOOD wird erst in das Handelsregister eingetragen, wenn das Stammkapital eingezahlt und der Nachweis darüber eingereicht ist; dafür wird vor der Anmeldung ein Kapitaleinzahlungskonto (nabiratelna smetka) auf den Namen der Gesellschaft in Gründung eröffnet.2, 4

    Prüfung gegen die Quelle offen
Quellen anzeigen (10)
  1. 1.

    National Revenue Agency (NRA)Behörde

    Zuständig für Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer-Registrierung und Sozialversicherungsbeiträge.

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  2. 2.

    State Gazette (Darzhaven vestnik)Rechtsgrundlage

    Amtliches Publikationsorgan. Bulgarische Gesetze - Handelsgesetz, Körperschaftsteuergesetz, Einkommensteuergesetz, Mehrwertsteuergesetz - gelten in der dort veröffentlichten Fassung.

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  3. 3.

    EU legislation (EUR-Lex)Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende Fragen: Mehrwertsteuersystem-Richtlinie, Koordinierung der Sozialversicherung, Euro-Einführung.

    Zur Quelle →
  4. 4.

    Registry Agency (Commercial Register)Behörde

    Führt das Handelsregister. Eine bulgarische Gesellschaft entsteht mit der Eintragung dort; Jahresabschlüsse werden dort eingereicht.

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  5. 5.

    Ministry of Finance of BulgariaBehörde

    Verantwortet die Steuergesetzgebung und die amtliche Kommunikation zur Euro-Einführung.

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  6. 6.

    Bulgarian National Bank (BNB)Behörde

    Lizenziert und beaufsichtigt die Kreditinstitute in Bulgarien und führt das Register der zugelassenen Banken.

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  7. 7.

    Start in BG operational experienceEigene Erfahrung

    Was wir in den Gründungen beobachtet haben, die Start in BG bis August 2026 selbst begleitet hat. Diese Begleitung gibt es nicht mehr; die Beobachtungen bleiben als Erstkenntnis zitierbar und sind als solche gekennzeichnet.

    Keine öffentliche Adresse - diese Quelle sind wir selbst oder eine Stelle, die im Einzelfall entscheidet.

  8. 8.

    The individual bank's compliance functionEntscheidende Stelle

    Entscheidet über Kontoeröffnung, Zeitpunkt und Unterlagen. Keine dieser Entscheidungen liegt bei uns oder bei einer Behörde.

    Zur Quelle →
  9. 9.

    The tax authority of your country of residenceEntscheidende Stelle

    Beurteilt deine persönliche Steuerpflicht, den Ort der Geschäftsleitung und die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens. Diese Beurteilung trifft nicht Bulgarien.

    Keine öffentliche Adresse - diese Quelle sind wir selbst oder eine Stelle, die im Einzelfall entscheidet.

  10. 10.

    Accounting and legal partnersFachpartner

    Fachliche Einordnung durch bulgarische Kanzleien für Buchhaltung und Recht, mit denen Start in BG bis August 2026 zusammengearbeitet hat. Eine solche Einschätzung ist keine amtliche Auskunft und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

    Keine öffentliche Adresse - diese Quelle sind wir selbst oder eine Stelle, die im Einzelfall entscheidet.