🧭 Umzug & Firmenstart als ein Projekt
Als Unternehmer nach Bulgarien ziehen
Firmengründung und persönlicher Umzug gehören zusammen. Diese Seite bringt die geschäftlichen und praktischen Schritte in eine Reihenfolge und zeigt, an welchen Stellen rechtliche, steuerliche oder aufenthaltsrechtliche Beratung nötig wird – damit du sie beauftragst, bevor sie dringend ist.
Für Unternehmer:innen, Selbstständige und Gründer:innen, die tatsächlich in Bulgarien leben und von dort arbeiten möchten. Für einen Umzug ohne unternehmerischen Hintergrund ist diese Seite nicht gedacht.
Ausgangslage
Was möchtest du nach Bulgarien verlagern?
Die drei Fälle sehen von außen ähnlich aus und laufen völlig unterschiedlich ab. Wähle deinen – darunter steht, was daran hängt.
Wähle links aus, was tatsächlich umzieht – dann siehst du hier, woran das hängt.
Mich selbst
Aufenthalt, Meldeadresse und lokale Anmeldung
Du ziehst um, dein Unternehmen bleibt zunächst, wie es ist. Dann geht es vor allem um Aufenthaltsformalitäten, die Wohnadresse und die praktische Anmeldung vor Ort.
Mein Unternehmen
Gesellschaft, Bank, Buchhaltung – ohne eigenen Umzug
Wenn du selbst nicht nach Bulgarien ziehst, ist das kein Relocation-Projekt: Für die Gründung aus der Ferne und für Standort- oder Teamaufbau gibt es eigene Seiten, die das genauer beantworten.
Dafür gibt es eine passendere Seite
Beides
Persönlichen Umzug und Firmenstart als ein Projekt planen
Der häufigste Fall auf dieser Seite – und der einzige, in dem Wohnsitz, Geschäftsleitung und Firma tatsächlich am selben Ort zusammenkommen. Ob die Firma neu entsteht oder schon existiert, macht für die Reihenfolge einen Unterschied.
Weißt du schon, wo in Bulgarien?
Sofia, Plovdiv, Varna und Burgas unterscheiden sich als Unternehmensstandorte deutlich – und dein Lebensmittelpunkt und der Standort deiner Firma müssen nicht derselbe Ort sein.
Die richtige Reihenfolge
Teuer wird ein Umzug selten, weil ein Schritt fehlt – sondern weil er zu spät kommt. Die Reihenfolge unten ist die, in der die Schritte voneinander abhängen.
Vor dem Umzug
Alles, was sich hinterher nur mit Aufwand korrigieren lässt.
Schritt 1: Ausgangslage klären
Entscheidet: Du entscheidest
Wo lebst du heute, was für ein Unternehmen hast du, und was soll künftig tatsächlich in Bulgarien stattfinden? Ohne diese drei Antworten ist jede weitere Frage geraten.
Schritt 2: Firmenstruktur planen
Entscheidet: Du entscheidest
Neue EOOD oder OOD, bestehendes ausländisches Unternehmen, Tochtergesellschaft oder Selbstständigkeit – die Wahl entscheidet über Unterlagen, Buchhaltung und darüber, was überhaupt umzieht.
Schritt 3: Persönlichen Umzug planen
Entscheidet: Behörden und Banken entscheiden
Welche Formalitäten für dich gelten, hängt vor allem von deiner Staatsangehörigkeit und deiner persönlichen Situation ab. Die drei Wege unterscheiden sich grundlegend – wir gehen sie im nächsten Abschnitt einzeln durch.
Schritt 4: Adressen organisieren
Entscheidet: Du entscheidest
Wohnadresse und Firmensitz sind zwei verschiedene Themen mit zwei verschiedenen Verfahren. Sie fallen manchmal zusammen, aber nie automatisch.
Beim Start vor Ort
Die Schritte, für die du – oder eine Vollmacht – in Bulgarien gebraucht wirst.
Schritt 5: Firma registrieren
Entscheidet: Behörden und Banken entscheiden
Unterlagen, Notartermin, Eintragung ins Handelsregister und die operativen Schritte danach. Den Ablauf beschreibt die Gründungsseite vollständig – hier steht er nur an seiner Stelle in der Reihenfolge.
Schritt 6: Banking vorbereiten
Entscheidet: Behörden und Banken entscheiden
Ein Umzug führt nicht automatisch zu einem Geschäftskonto. Die Bank führt ihre eigene Prüfung durch und entscheidet selbst. Ein Vorteil bleibt: Termine für Aufenthalt und Bank lassen sich oft in denselben Zeitraum legen.
Die ersten 90 Tage
Was laufen muss, sobald die Firma existiert und du da bist.
Schritt 7: Buchhaltung, Umsatzsteuer und Löhne einrichten
Entscheidet: Fachpartner leisten
Mit der Eintragung ist die Firma nicht fertig, sondern zum ersten Mal buchführungspflichtig. Wer die laufenden Pflichten übernimmt, sollte vorher feststehen.
Schritt 8: Aufenthalt und lokale Administration abschließen
Entscheidet: Behörden und Banken entscheiden
Aufenthaltsdokumentation, Meldeadresse, Kranken- und Sozialversicherungsfragen sowie die Anmeldungen, die erst vor Ort möglich sind.
Die Reihenfolge kannst du steuern. Über Aufenthaltsdokumente, Kontoeröffnung und jede Eintragung, die eine Genehmigung braucht, entscheidet die zuständige Stelle – und zwar in ihrem eigenen Tempo.
Der persönliche Umzug: drei verschiedene Wege
Aufenthaltsrecht lässt sich nicht zu einer Checkliste zusammenfassen. Welche Unterlagen du brauchst, hängt davon ab, unter welchen der drei Fälle du fällst – und das entscheidet nicht diese Seite, sondern die zuständige Behörde.
EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige
Für einen längeren Aufenthalt ist eine Anmeldung beziehungsweise Aufenthaltsdokumentation nach dem geltenden bulgarischen Verfahren erforderlich. Welche Nachweise verlangt werden, richtet sich nach deinem Status – zum Beispiel Beschäftigung, Selbstständigkeit oder ausreichende Mittel samt Krankenversicherung.
Rahmen laut Behörde
Nach Darstellung des bulgarischen Innenministeriums können EU-Bürger:innen mit gültigem Personalausweis oder Reisepass bis zu drei Monate in Bulgarien bleiben; für einen längeren Aufenthalt ist die entsprechende Aufenthaltsdokumentation zu beantragen. Die EU-weite Orientierung von „Your Europe“ beschreibt denselben Dreimonatsrahmen und weist darauf hin, dass die erforderlichen Unterlagen je nach Status unterschiedlich sind.
Staatsangehörige aus Drittstaaten
Hier gelten andere Rechtsgrundlagen: Visum, Aufenthaltszweck und Nachweise werden individuell beurteilt. Diese Fragen sollten geklärt sein, bevor Verträge unterschrieben oder Umzugstermine festgelegt werden – dafür brauchst du spezialisierte Beratung, die du selbst beauftragst.
Mitziehende Familienangehörige
Partner:in und Kinder folgen nicht automatisch deinem Status. Bei gemischten Staatsangehörigkeiten können für dieselbe Familie zwei verschiedene Verfahren gleichzeitig laufen. Das gehört in die Planung, nicht in die Zeit nach dem Umzug.
Diese Seite ordnet die Verfahren, sie führt keines davon. Start in BG berät nicht im Aufenthaltsrecht, stellt keine Anträge, vermittelt keine Kanzleien und sagt keine Entscheidung zu.
Offizielle Stellen
Verbindlich ist die Behörde, nicht diese Seite. Unterlagenlisten, Gebühren und Verfahren stehen dort – und ändern sich, ohne dass eine Website es mitbekommt.
- Direkcija „Migracija“ (Innenministerium)
Aufenthaltsdokumente, Anträge und Erklärungen sowie die zuständigen Stellen.
- Your Europe – Aufenthalt in einem anderen EU-Land
EU-weite Orientierung zu Aufenthaltsrecht und Anmeldung für EU-Bürger:innen.
Ziehst du aus Deutschland nach Bulgarien?
Dann reicht es nicht, eine bulgarische Firma einzutragen. Vier Fragen entscheiden über deutlich mehr als die Registrierung – und sie werden von Tatsachen beantwortet, die du gerade änderst.
- Wo wirst du künftig tatsächlich wohnen?
- Von wo aus werden die Entscheidungen der Firma tatsächlich getroffen?
- Was passiert mit deinem deutschen Wohnsitz – bleibt er, oder gibst du ihn auf?
- Welchem Sozialversicherungssystem unterliegst du danach?
Grenzüberschreitende Steuer- und Sozialversicherungsfolgen sollten vor dem Umzug geprüft werden, nicht danach – von entsprechend qualifizierter Fachberatung, nicht von uns. Was diese Seite dazu beiträgt: den Ablauf so zu ordnen, dass die Prüfung früh genug ansteht.
Zum Weiterlesen
Wer macht was
Ein Umzug berührt vier Zuständigkeiten, und nur eine davon ist verhandelbar. Die Tabelle steht hier, damit vorher klar ist, wen du wofür beauftragst – und welche Spalte niemand für dich übernimmt, solange du sie nicht vergibst.
Projektsteuerung – jemand muss sie übernehmenReihenfolge, Zeitplan und Übergaben zwischen den Beteiligten.
Fachpartner leistenPrüfen ihren Teil eigenständig und sagen, was sie dafür brauchen.
Behörden und Banken entscheidenGeben Fristen und Öffnungszeiten vor, nach denen sich der Plan richtet.
Projektsteuerung – jemand muss sie übernehmenVorbereitung der Gründung, Unterlagen und Termine.
Fachpartner leistenNotarielle Beurkundung und Übersetzungen.
Behörden und Banken entscheidenHandelsregister entscheidet über die Eintragung.
Projektsteuerung – jemand muss sie übernehmenGeschäftsadresse besorgen und mit der Meldeadresse abstimmen.
Fachpartner leistenVermieter, Notar und beglaubigende Stellen.
Behörden und Banken entscheidenGemeinde beziehungsweise Rayon entscheidet über die Adressregistrierung.
Projektsteuerung – jemand muss sie übernehmenVorbereitung der Unterlagen und Terminorganisation.
Fachpartner leistenÜbersetzungen und Beglaubigungen, wo die Bank sie verlangt.
Behörden und Banken entscheidenDie Bank entscheidet über Prüfung und Kontoeröffnung.
Projektsteuerung – jemand muss sie übernehmenAuswahl eines Buchhaltungsbüros und Übergabe an dieses.
Fachpartner leistenBuchhaltungspartner übernimmt Mandat, Meldungen und Verantwortung.
Behörden und Banken entscheidenSteuerverwaltung entscheidet über Registrierungen und Prüfungen.
Projektsteuerung – jemand muss sie übernehmenSpezialisierte Beratung finden und die Termine einplanen.
Fachpartner leistenAufenthaltsrechtliche Beratung und Vertretung.
Behörden und Banken entscheidenMigrationsbehörde entscheidet über Aufenthaltsdokumente.
Projektsteuerung – jemand muss sie übernehmenDie Fragen stellen, solange sich die Tatsachen noch gestalten lassen.
Fachpartner leistenSteuerberatung in Deutschland und Bulgarien beurteilt den Fall.
Behörden und Banken entscheidenFinanzverwaltungen beider Länder entscheiden über die Einordnung.
Projektsteuerung – jemand muss sie übernehmenDie Frage vor dem Umzug klären, nicht danach.
Fachpartner leistenFachberatung klärt Zuständigkeit und Nachweise.
Behörden und Banken entscheidenSozialversicherungsträger entscheiden über die Zuordnung.
Projektsteuerung – jemand muss sie übernehmenÜbersicht darüber, was wann bei wem gebraucht wird.
Fachpartner leistenBeglaubigungen, Apostillen und Übersetzungen.
Behörden und Banken entscheidenLegen fest, welche Form sie akzeptieren.
Projektsteuerung – jemand muss sie übernehmenOffene Entscheidungen sichtbar halten, bis sie getroffen sind.
Fachpartner leistenBeraten im Rahmen ihres Mandats.
Behörden und Banken entscheidenTreffen die hoheitliche Entscheidung, gegen die es keinen Service gibt.
Fachleistungen werden separat beauftragt und separat abgerechnet. Wer die erste Spalte übernimmt, ist eine Entscheidung: du selbst, ein Anbieter, oder niemand – die dritte Variante ist die teuerste.
Was auf dieser Seite nicht steht
Diese Seite ist bewusst eng gefasst. Für die folgenden Punkte brauchst du spezialisierte Anbieter – und es ist besser, das vorher zu wissen als mitten im Umzug.
- Aufenthaltsrechtliche Beratung oder Vertretung im Antragsverfahren.
- Steuerberatung – weder in Bulgarien noch für dein Herkunftsland.
- Immobilienvermittlung, Wohnungssuche als Maklerleistung oder Objektangebote.
- Zusagen zu Aufenthaltstiteln, Steuersitz oder Bearbeitungszeiten.
- Umzugsunternehmen, Schul- und Freizeitberatung oder allgemeine Auswandererbetreuung.
- Verbindliche Auskünfte zur Sozialversicherung oder zum anwendbaren Recht.
Wo eine dieser Leistungen gebraucht wird, benennt diese Seite sie. Vermittelt wird nichts: Start in BG erhält für keine Empfehlung Geld und hat deshalb auch keinen Grund, dir eine bestimmte Kanzlei zu nennen.
Häufige Fragen zum Umzug als Unternehmer:in
Die Fragen, die in Erstgesprächen fast immer zuerst kommen.
Muss ich nach Bulgarien ziehen, damit sich eine bulgarische Firma lohnt?
Nein, aber die Frage ist die falsche. Ob eine bulgarische Gesellschaft steuerlich das tut, was du dir davon versprichst, hängt unter anderem davon ab, wo du wohnst und wo die Geschäftsleitung tatsächlich stattfindet. Wer weiter im Ausland lebt und von dort alles steuert, sollte das vorher mit qualifizierter Steuerberatung klären. Wer tatsächlich umzieht, bringt Wohnsitz, Leitung und Gesellschaft an einen Ort – deshalb gibt es diese Seite.
Kann ich zuerst die Firma gründen und mich später um den Aufenthalt kümmern?
Technisch ja – die Gründung setzt keinen bulgarischen Wohnsitz voraus. Praktisch führt die Reihenfolge oft zu Doppelarbeit: Bank, Buchhaltung und Meldeadresse fragen nach Nachweisen, die vom Aufenthalt abhängen. Sinnvoller ist, beide Stränge zusammen zu planen, auch wenn sie zeitversetzt umgesetzt werden.
Beantragt Start in BG meine Aufenthaltsdokumente?
Nein. Diese Seite berät nicht im Aufenthaltsrecht und tritt in keinem Antragsverfahren als Vertreter auf. Sie ordnet den Ablauf und benennt, was sich vorbereiten lässt und was nicht. Beraten wird von einer spezialisierten Kanzlei, entschieden von der Migrationsbehörde.
Ich habe schon ein Einzelunternehmen. Muss das mit umziehen?
Das ist eine der ersten Entscheidungen und keine Formsache. Ein bestehendes Unternehmen kann weiterlaufen, abgewickelt oder durch eine bulgarische Gesellschaft ersetzt werden – mit unterschiedlichen Folgen für Verträge, Kund:innen, Umsatzsteuer und Sozialversicherung. Die Optionen stehen unten; die steuerliche Beurteilung gehört in qualifizierte Fachberatung.
Wie lange dauert der gesamte Umzug?
Dazu steht hier bewusst keine Gesamtdauer, weil die längsten Teile bei niemandem liegen, den du beauftragen kannst: Behördentermine, die Prüfung der Bank und die Bearbeitung durch die Migrationsbehörde folgen ihrem eigenen Takt. Die Firmenregistrierung ist der einzige Teil mit einer belastbaren Planungsspanne, und die steht auf der Gründungsseite.
Wir ziehen als Familie um. Ändert das etwas?
Ja, an mehreren Stellen. Mitziehende Angehörige durchlaufen eigene Verfahren, bei gemischten Staatsangehörigkeiten teilweise unterschiedliche. Auch Krankenversicherung und Meldeadresse werden pro Person geklärt. Das ändert nichts am unternehmerischen Teil, aber es verändert den Zeitplan – rechne die Verfahren deiner Angehörigen von Anfang an mit ein.
Wer diesen Leitfaden geschrieben hat
Rechtliche, steuerliche und umzugsbezogene Angaben tragen mehr Gewicht, wenn sie falsch sind, als der Rest dieser Website. Deshalb steht hier, wer diese Seite geschrieben hat, ob eine lizenzierte Fachperson sie geprüft hat, was genau geprüft wurde und woher die Angaben stammen.
Keine fachliche Prüfung
Diese Seite wurde bislang nicht von einer lizenzierten Steuerberatung oder Anwaltskanzlei geprüft. Die Angaben sind redaktionell recherchiert und gegen die unten genannten Primärquellen abgeglichen worden - das ist etwas anderes als eine fachliche Prüfung, und wir wollen das nicht vermischen.
- Zuletzt redaktionell geprüft
- Nächste Prüfung fällig
- Die drei Umzugsszenarien
- Die Reihenfolge der Schritte
- Wege nach Staatsangehörigkeit
- Fragen aus deutscher Sicht (Wegzugsbesteuerung, Abmeldung)
- Wer welchen Schritt verantwortet
- Was diese Seite nicht leistet
Primärquellen (4)
Am Datum der letzten Prüfung eingesehen. Ein Aufruf zu einem späteren Zeitpunkt kann eine andere Fassung zeigen.
- Migration Directorate, Ministry of the Interior
Zuständig für Aufenthaltsdokumente von EU-Bürger:innen und Drittstaatsangehörigen und für die dort geführte Adresse.
Eingesehen am
- Municipal administration (population register)
Führt das Bevölkerungsregister und nimmt die Adressanmeldung mit dauerhaftem Aufenthalt vor.
Eingesehen am
- National Health Insurance Fund (NZOK)
Führt die gesetzliche Krankenversicherung: Versichertenstatus, Leistungsumfang, Hausarztwahl und die Anerkennung von EU-Formularen wie S1.
Eingesehen am
- The tax authority of your country of residence
Beurteilt deine persönliche Steuerpflicht, den Ort der Geschäftsleitung und die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens. Diese Beurteilung trifft nicht Bulgarien.
Eingesehen am
Änderungsprotokoll (3)
Bestätigt, dass die Seite klarstellt: Start in BG bietet den Umzug nicht als Dienstleistung an, sondern erklärt den Ablauf.
In den Ton eines Leitfadens umgeschrieben; das Beratungs-Intake-Formular und verkaufsartige Formulierungen entfernt.
Seite veröffentlicht: der Weg für Gründer:innen, die tatsächlich nach Bulgarien ziehen, mit eigener Reihenfolge und Verantwortlichkeiten.
Fehler gefunden?
Sag uns, was falsch ist, was stattdessen zutrifft und wo sich das öffentlich nachprüfen lässt. Eine Meldung ändert nichts automatisch - sie wird geprüft, bevor sich etwas ändert.
Korrektur meldenNächster Schritt
Womit du weitermachst
Ein Umzug und eine Firmengründung laufen nebeneinander, nicht nacheinander. Was in welcher Reihenfolge ansteht, steht oben; hier findest du die Seiten, die den nächsten Schritt im Detail erklären.
Fachleistungen werden separat beauftragt und separat abgerechnet. Wer die erste Spalte übernimmt, ist eine Entscheidung: du selbst, ein Anbieter, oder niemand – die dritte Variante ist die teuerste.
Lieber direkt sprechen? Das Buch →
Wie es weitergeht
Dein Ergebnis oben ist vollständig – hier steht nichts hinter einem Formular. Diese Seiten gehen bei dem, was du gerade angegeben hast, in die Tiefe.
Im Buch
Was sich ändert, wenn du selbst nach Bulgarien ziehst – Alltag, Standortwahl, Arbeitsmarkt –, steht ausführlich im Buch.
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Beides hängt an denselben Entscheidungen: Wohnsitz, Ort der Geschäftsleitung, Adresse, Krankenversicherung. Das Buch führt beide Stränge zusammen, statt sie getrennt zu behandeln.
Zum BuchZuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-02 · Diese Seite ordnet den Ablauf ein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Aufenthaltsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

