🧭 Umzug & Firmenstart als ein Projekt
Als Unternehmer nach Bulgarien ziehen
Firmengründung und persönlicher Umzug gehören zusammen. Wir helfen dir, die geschäftlichen und praktischen Schritte in die richtige Reihenfolge zu bringen, koordinieren den Firmenstart und binden passende Fachpartner dort ein, wo rechtliche, steuerliche oder aufenthaltsrechtliche Beratung notwendig ist.
Für Unternehmer:innen, Selbstständige und Gründer:innen, die tatsächlich in Bulgarien leben und von dort arbeiten möchten. Für einen Umzug ohne unternehmerischen Hintergrund ist diese Seite nicht gedacht.
Ausgangslage
Was möchtest du nach Bulgarien verlagern?
Die drei Fälle sehen von außen ähnlich aus und laufen völlig unterschiedlich ab. Wähle deinen – wir zeigen dir, was daran hängt, und tragen es unten in die Anfrage ein.
Wähle links aus, was tatsächlich umzieht – dann siehst du hier, woran das hängt.
Mich selbst
Aufenthalt, Meldeadresse und lokale Anmeldung
Du ziehst um, dein Unternehmen bleibt zunächst, wie es ist. Dann geht es vor allem um Aufenthaltsformalitäten, die Wohnadresse und die praktische Anmeldung vor Ort.
Mein Unternehmen
Gesellschaft, Bank, Buchhaltung – ohne eigenen Umzug
Wenn du selbst nicht nach Bulgarien ziehst, ist das kein Relocation-Projekt: Für die Gründung aus der Ferne und für Standort- oder Teamaufbau gibt es eigene Seiten, die das genauer beantworten.
Dafür gibt es eine passendere Seite
Beides
Persönlichen Umzug und Firmenstart als ein Projekt planen
Der häufigste Fall auf dieser Seite – und der einzige, in dem Wohnsitz, Geschäftsleitung und Firma tatsächlich am selben Ort zusammenkommen. Ob die Firma neu entsteht oder schon existiert, fragen wir unten.
Die richtige Reihenfolge
Teuer wird ein Umzug selten, weil ein Schritt fehlt – sondern weil er zu spät kommt. Die Reihenfolge unten ist die, in der die Schritte voneinander abhängen.
Vor dem Umzug
Alles, was sich hinterher nur mit Aufwand korrigieren lässt.
Schritt 1: Ausgangslage klären
Entscheidet: Du entscheidest
Wo lebst du heute, was für ein Unternehmen hast du, und was soll künftig tatsächlich in Bulgarien stattfinden? Ohne diese drei Antworten ist jede weitere Frage geraten.
Schritt 2: Firmenstruktur planen
Entscheidet: Du entscheidest
Neue EOOD oder OOD, bestehendes ausländisches Unternehmen, Tochtergesellschaft oder Selbstständigkeit – die Wahl entscheidet über Unterlagen, Buchhaltung und darüber, was überhaupt umzieht.
Schritt 3: Persönlichen Umzug planen
Entscheidet: Behörden und Banken entscheiden
Welche Formalitäten für dich gelten, hängt vor allem von deiner Staatsangehörigkeit und deiner persönlichen Situation ab. Die drei Wege unterscheiden sich grundlegend – wir gehen sie im nächsten Abschnitt einzeln durch.
Schritt 4: Adressen organisieren
Entscheidet: Du entscheidest
Wohnadresse und Firmensitz sind zwei verschiedene Themen mit zwei verschiedenen Verfahren. Sie fallen manchmal zusammen, aber nie automatisch.
Beim Start vor Ort
Die Schritte, für die du – oder eine Vollmacht – in Bulgarien gebraucht wirst.
Schritt 5: Firma registrieren
Entscheidet: Behörden und Banken entscheiden
Unterlagen, Notartermin, Eintragung ins Handelsregister und die operativen Schritte danach. Den Ablauf beschreibt die Gründungsseite vollständig – hier steht er nur an seiner Stelle in der Reihenfolge.
Schritt 6: Banking vorbereiten
Entscheidet: Behörden und Banken entscheiden
Ein Umzug führt nicht automatisch zu einem Geschäftskonto. Die Bank führt ihre eigene Prüfung durch und entscheidet selbst. Ein Vorteil bleibt: Termine für Aufenthalt und Bank lassen sich oft in denselben Zeitraum legen.
Die ersten 90 Tage
Was laufen muss, sobald die Firma existiert und du da bist.
Schritt 7: Buchhaltung, Umsatzsteuer und Löhne einrichten
Entscheidet: Fachpartner leisten
Mit der Eintragung ist die Firma nicht fertig, sondern zum ersten Mal buchführungspflichtig. Wer die laufenden Pflichten übernimmt, sollte vorher feststehen.
Schritt 8: Aufenthalt und lokale Administration abschließen
Entscheidet: Behörden und Banken entscheiden
Aufenthaltsdokumentation, Meldeadresse, Kranken- und Sozialversicherungsfragen sowie die Anmeldungen, die erst vor Ort möglich sind.
Wir koordinieren den Ablauf. Über Aufenthaltsdokumente, Kontoeröffnung und jede Eintragung, die eine Genehmigung braucht, entscheidet die zuständige Stelle.
Der persönliche Umzug: drei verschiedene Wege
Aufenthaltsrecht lässt sich nicht zu einer Checkliste zusammenfassen. Welche Unterlagen du brauchst, hängt davon ab, unter welchen der drei Fälle du fällst – und das entscheidet nicht diese Seite, sondern die zuständige Behörde.
EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige
Für einen längeren Aufenthalt ist eine Anmeldung beziehungsweise Aufenthaltsdokumentation nach dem geltenden bulgarischen Verfahren erforderlich. Welche Nachweise verlangt werden, richtet sich nach deinem Status – zum Beispiel Beschäftigung, Selbstständigkeit oder ausreichende Mittel samt Krankenversicherung.
Rahmen laut Behörde
Nach Darstellung des bulgarischen Innenministeriums können EU-Bürger:innen mit gültigem Personalausweis oder Reisepass bis zu drei Monate in Bulgarien bleiben; für einen längeren Aufenthalt ist die entsprechende Aufenthaltsdokumentation zu beantragen. Die EU-weite Orientierung von „Your Europe“ beschreibt denselben Dreimonatsrahmen und weist darauf hin, dass die erforderlichen Unterlagen je nach Status unterschiedlich sind.
Staatsangehörige aus Drittstaaten
Hier gelten andere Rechtsgrundlagen: Visum, Aufenthaltszweck und Nachweise werden individuell beurteilt. Diese Fragen sollten geklärt sein, bevor Verträge unterschrieben oder Umzugstermine festgelegt werden – wir vermitteln dafür an spezialisierte Beratung.
Mitziehende Familienangehörige
Partner:in und Kinder folgen nicht automatisch deinem Status. Bei gemischten Staatsangehörigkeiten können für dieselbe Familie zwei verschiedene Verfahren gleichzeitig laufen. Das gehört in die Planung, nicht in die Zeit nach dem Umzug.
Start in BG koordiniert den praktischen Ablauf und stellt den Kontakt zu spezialisierter Beratung her, wo aufenthaltsrechtliche Beratung erforderlich ist. Wir beraten nicht im Aufenthaltsrecht, stellen keine Anträge in eigenem Namen und sagen keine Entscheidung zu.
Offizielle Stellen
Verbindlich ist die Behörde, nicht diese Seite. Unterlagenlisten, Gebühren und Verfahren stehen dort – und ändern sich, ohne dass wir es mitbekommen.
- Direkcija „Migracija“ (Innenministerium)
Aufenthaltsdokumente, Anträge und Erklärungen sowie die zuständigen Stellen.
- Your Europe – Aufenthalt in einem anderen EU-Land
EU-weite Orientierung zu Aufenthaltsrecht und Anmeldung für EU-Bürger:innen.
Ziehst du aus Deutschland nach Bulgarien?
Dann reicht es nicht, eine bulgarische Firma einzutragen. Vier Fragen entscheiden über deutlich mehr als die Registrierung – und sie werden von Tatsachen beantwortet, die du gerade änderst.
- Wo wirst du künftig tatsächlich wohnen?
- Von wo aus werden die Entscheidungen der Firma tatsächlich getroffen?
- Was passiert mit deinem deutschen Wohnsitz – bleibt er, oder gibst du ihn auf?
- Welchem Sozialversicherungssystem unterliegst du danach?
Grenzüberschreitende Steuer- und Sozialversicherungsfolgen sollten vor dem Umzug geprüft werden, nicht danach – von entsprechend qualifizierter Fachberatung, nicht von uns. Was wir tun: den Ablauf so planen, dass diese Prüfung rechtzeitig stattfindet.
Zum Weiterlesen
Wer macht was
Ein Umzug berührt Bereiche, in denen wir bewusst nicht die ausführende Stelle sind. Die drei Spalten stehen hier, damit vorher klar ist, wen du wofür beauftragst.
Start in BG koordiniertReihenfolge, Zeitplan und Übergaben zwischen den Beteiligten.
Fachpartner leistenPrüfen ihren Teil eigenständig und sagen, was sie dafür brauchen.
Behörden und Banken entscheidenGeben Fristen und Öffnungszeiten vor, nach denen sich der Plan richtet.
Start in BG koordiniertVorbereitung und Begleitung der Gründung, Unterlagen und Termine.
Fachpartner leistenNotarielle Beurkundung und Übersetzungen.
Behörden und Banken entscheidenHandelsregister entscheidet über die Eintragung.
Start in BG koordiniertGeschäftsadresse und Koordination rund um die Meldeadresse.
Fachpartner leistenVermieter, Notar und beglaubigende Stellen.
Behörden und Banken entscheidenGemeinde beziehungsweise Rayon entscheidet über die Adressregistrierung.
Start in BG koordiniertVorbereitung der Unterlagen und Terminorganisation.
Fachpartner leistenÜbersetzungen und Beglaubigungen, wo die Bank sie verlangt.
Behörden und Banken entscheidenDie Bank entscheidet über Prüfung und Kontoeröffnung.
Start in BG koordiniertAuswahl und Übergabe an einen Buchhaltungspartner.
Fachpartner leistenBuchhaltungspartner übernimmt Mandat, Meldungen und Verantwortung.
Behörden und Banken entscheidenSteuerverwaltung entscheidet über Registrierungen und Prüfungen.
Start in BG koordiniertVermittlung an spezialisierte Beratung, Koordination der Termine.
Fachpartner leistenAufenthaltsrechtliche Beratung und Vertretung.
Behörden und Banken entscheidenMigrationsbehörde entscheidet über Aufenthaltsdokumente.
Start in BG koordiniertWir benennen die Fragen und den richtigen Zeitpunkt dafür.
Fachpartner leistenSteuerberatung in Deutschland und Bulgarien beurteilt den Fall.
Behörden und Banken entscheidenFinanzverwaltungen beider Länder entscheiden über die Einordnung.
Start in BG koordiniertWir stellen sicher, dass die Frage vor dem Umzug gestellt wird.
Fachpartner leistenFachberatung klärt Zuständigkeit und Nachweise.
Behörden und Banken entscheidenSozialversicherungsträger entscheiden über die Zuordnung.
Start in BG koordiniertÜbersicht darüber, was wann bei wem gebraucht wird.
Fachpartner leistenBeglaubigungen, Apostillen und Übersetzungen.
Behörden und Banken entscheidenLegen fest, welche Form sie akzeptieren.
Start in BG koordiniertWir sagen dir, was entschieden werden muss – entschieden wird von dir.
Fachpartner leistenBeraten im Rahmen ihres Mandats.
Behörden und Banken entscheidenTreffen die hoheitliche Entscheidung, gegen die es keinen Service gibt.
Fachleistungen werden separat beauftragt und separat abgerechnet. Was Start in BG selbst leistet und was Dritte in Rechnung stellen, steht vor der Beauftragung im Angebot.
Was wir nicht anbieten
Diese Seite ist bewusst eng gefasst. Wer die folgenden Leistungen sucht, ist bei spezialisierten Anbietern besser aufgehoben – und wir sagen das lieber vorher als im ersten Gespräch.
- Aufenthaltsrechtliche Beratung oder Vertretung im Antragsverfahren.
- Steuerberatung – weder in Bulgarien noch für dein Herkunftsland.
- Immobilienvermittlung, Wohnungssuche als Maklerleistung oder Objektangebote.
- Zusagen zu Aufenthaltstiteln, Steuersitz oder Bearbeitungszeiten.
- Umzugsunternehmen, Schul- und Freizeitberatung oder allgemeine Auswandererbetreuung.
- Verbindliche Auskünfte zur Sozialversicherung oder zum anwendbaren Recht.
Wo eine dieser Leistungen im Projekt gebraucht wird, benennen wir sie und stellen – soweit möglich – den Kontakt her. Beauftragt wird sie direkt.
Häufige Fragen zum Umzug als Unternehmer:in
Die Fragen, die in Erstgesprächen fast immer zuerst kommen.
Muss ich nach Bulgarien ziehen, damit sich eine bulgarische Firma lohnt?
Nein, aber die Frage ist die falsche. Ob eine bulgarische Gesellschaft steuerlich das tut, was du dir davon versprichst, hängt unter anderem davon ab, wo du wohnst und wo die Geschäftsleitung tatsächlich stattfindet. Wer weiter im Ausland lebt und von dort alles steuert, sollte das vorher mit qualifizierter Steuerberatung klären. Wer tatsächlich umzieht, bringt Wohnsitz, Leitung und Gesellschaft an einen Ort – deshalb gibt es diese Seite.
Kann ich zuerst die Firma gründen und mich später um den Aufenthalt kümmern?
Technisch ja – die Gründung setzt keinen bulgarischen Wohnsitz voraus. Praktisch führt die Reihenfolge oft zu Doppelarbeit: Bank, Buchhaltung und Meldeadresse fragen nach Nachweisen, die vom Aufenthalt abhängen. Sinnvoller ist, beide Stränge zusammen zu planen, auch wenn sie zeitversetzt umgesetzt werden.
Beantragt Start in BG meine Aufenthaltsdokumente?
Nein. Wir beraten nicht im Aufenthaltsrecht und treten in keinem Antragsverfahren als Vertreter auf. Wir koordinieren den praktischen Ablauf, bereiten vor, was vorbereitet werden kann, und stellen den Kontakt zu spezialisierter Beratung her. Die Entscheidung trifft die Migrationsbehörde.
Ich habe schon ein Einzelunternehmen. Muss das mit umziehen?
Das ist eine der ersten Entscheidungen und keine Formsache. Ein bestehendes Unternehmen kann weiterlaufen, abgewickelt oder durch eine bulgarische Gesellschaft ersetzt werden – mit unterschiedlichen Folgen für Verträge, Kund:innen, Umsatzsteuer und Sozialversicherung. Wir sortieren die Optionen und holen für die steuerliche Beurteilung die passende Fachberatung dazu.
Wie lange dauert der gesamte Umzug?
Dazu nennen wir keine Gesamtdauer, weil die längsten Teile nicht bei uns liegen: Behördentermine, die Prüfung der Bank und die Bearbeitung durch die Migrationsbehörde folgen ihrem eigenen Takt. Die Firmenregistrierung ist der einzige Teil mit einer belastbaren Planungsspanne, und die steht auf der Gründungsseite.
Wir ziehen als Familie um. Ändert das etwas?
Ja, an mehreren Stellen. Mitziehende Angehörige durchlaufen eigene Verfahren, bei gemischten Staatsangehörigkeiten teilweise unterschiedliche. Auch Krankenversicherung und Meldeadresse werden pro Person geklärt. Das ändert nichts am unternehmerischen Teil, aber es verändert den Zeitplan – deshalb fragen wir im Formular danach.
Relocation-Check
Dein Relocation-Check
Sechs Angaben, rund eine Minute. Danach wissen wir, ob dein Vorhaben zu dem passt, was wir koordinieren können, welche Schritte in welcher Reihenfolge anstehen und welche Fachpartner du zusätzlich brauchst.
Fachleistungen werden separat beauftragt und separat abgerechnet. Was Start in BG selbst leistet und was Dritte in Rechnung stellen, steht vor der Beauftragung im Angebot.
Lieber direkt sprechen? Umzug und Firma besprechen →
Passende Artikel und Seiten
Die Themen, die beim Umzug als Unternehmer:in am häufigsten dazukommen.
Umzug und Firmenstart in einem Gespräch sortieren
Schick uns deine Ausgangslage – wir sagen dir, welche Schritte in welcher Reihenfolge anstehen, was davon wir koordinieren und wofür du zusätzlich Fachberatung brauchst.
Zum Relocation-CheckZuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-02 · Diese Seite ordnet den Ablauf ein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Aufenthaltsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

