Glossar: Begriffe der Firmengründung in Bulgarien
Die Begriffe aus dem Anbieter-Vergleich, verständlich erklärt. Die Definitionen sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
- EOOD (ЕООД)
- Eine bulgarische Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ednolichno druzhestvo s ogranichena otgovornost). Sie hat genau eine Gesellschafterin oder einen Gesellschafter, deren Haftung auf das Gesellschaftskapital beschränkt ist. Die häufigste Form für Solo-Gründer:innen und Freelancer.
- OOD (ООД)
- Eine bulgarische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (druzhestvo s ogranichena otgovornost) mit zwei oder mehr Gesellschafter:innen. Die Haftung ist auf das gezeichnete Kapital beschränkt; das Eigentum ist in Geschäftsanteile aufgeteilt.
- Vollmacht (Power of Attorney, PoA)
- Eine notariell beurkundete Urkunde, die eine örtliche Vertretung – meist eine Anwältin oder einen Anwalt – bevollmächtigt, für die Gründerin oder den Gründer zu handeln: Gründungsdokumente zu unterschreiben, beim Handelsregister einzureichen oder mit Banken zu verhandeln. Bei einer Gründung aus der Ferne wird die Vollmacht in der Regel im Heimatland beurkundet und je nach Land zusätzlich mit Apostille versehen und übersetzt.
- Apostille
- Eine internationale Beglaubigung nach dem Haager Übereinkommen, die eine öffentliche Urkunde – etwa eine notarielle Vollmacht – für die Verwendung in einem anderen Mitgliedstaat bestätigt. Sie wird häufig verlangt, wenn Gründungsdokumente außerhalb Bulgariens unterschrieben werden.
- Kapitaleinzahlungskonto (nabiratelna smetka)
- Ein vorübergehendes Bankkonto im Namen der Gesellschaft in Gründung, auf das das Stammkapital vor der Eintragung eingezahlt wird. Das Handelsregister verlangt einen Nachweis der Einzahlung; nach der Eintragung wird das Konto umgewandelt oder zugunsten eines Geschäftskontos geschlossen.
- Wirtschaftlich Berechtigte (UBO)
- Die natürliche Person oder Personen, denen eine Gesellschaft letztlich gehört oder die sie kontrollieren. Das bulgarische Recht verlangt in bestimmten Fällen eine Meldung der wirtschaftlich Berechtigten an das Register, und Banken prüfen sie im Rahmen ihrer Know-your-Customer-Prüfung.
- Umsatzsteuer / VIES
- Die Umsatzsteuer-Registrierung in Bulgarien kann je nach Umsatz und Tätigkeit freiwillig oder verpflichtend sein. VIES ist das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der EU, in dem sich eine bulgarische USt-IdNr. für den innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr prüfen lässt. Innergemeinschaftliche Leistungen setzen in der Regel eine bulgarische Umsatzsteuer-Registrierung voraus.
- BULSTAT
- Das bulgarische statistische Unternehmensregister und die Kennnummer, die es vergibt. Im Handelsregister eingetragene Gesellschaften nutzen zur Identifikation ihre EIK; bestimmte andere Einheiten und Zweigniederlassungen werden unter BULSTAT geführt.
- Geschäftsadresse (sedalishte i adres na upravlenie)
- Die offizielle Adresse der Gesellschaft in Bulgarien, im Handelsregister veröffentlicht und für amtliche Korrespondenz genutzt. Anbieter stellen häufig eine Adresse zur Verfügung, meist jährlich abgerechnet – prüfe, welche Postbearbeitung enthalten ist und für wie lange.