Gründung & Recht
Gründen in Bulgarien – Dein Weg ins Unternehmertum
Immer mehr Gründer entdecken Bulgarien als attraktiven Standort für ihr Business. Kein Wunder: Niedrige Steuern, geringe Lebenshaltungskosten und die …
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Diesen Artikel gibt es auch auf Englisch: Bulgarian company types at a glance: Which legal form is right for your project?
Wer in Bulgarien ein Unternehmen gründen möchte, steht vor einer wichtigen Entscheidung: Welche Rechtsform ist die richtige? Die bulgarischen Unternehmensformen bieten ein breites Spektrum - von der einfachen freiberuflichen Tätigkeit über die klassische Handelsgesellschaft bis hin zu moderneren Formen mit variablen Kapital. Doch jede bulgarische Unternehmensform bringt unterschiedliche rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Implikationen mit sich.

In Bulgarien gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Unternehmensformen. Als Deutscher Unternehmer hat die Auswahl durchaus einen Wiedererkennungswert, sind diese doch stark an das deutsche System angelegt - manche einer würde behaupten die Bulgaren hätten die deutschen damals einfach abgeschrieben und übersetzt. Mittlerweile sind noch andere, der EU geschuldete Formen dazu gekommen. Im folgenden geben wir euch einen Überblick über die verschiedenen Formen - dabei sei gesagt, dass sich die meisten Ausländer für die (E)ODD entscheiden, aber diese Entscheidung liegt am Ende an Dir und deiner Situation.
Für wen geeignet: Einzelpersonen, die selbstständig ohne große Infrastruktur arbeiten wollen - z.B. Handwerker oder Kreative
Bulgarisch: БУЛСТАТ
Rechtsgrundlage: BULSAT-Gesetz
Jede natürliche Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit in nichtkaufmännischer Form ausübt, muss sich beim BULSAT-Register registrieren lassen. Ob Handwerker, Yogalehrerin oder Grafikdesigner - solange du auf eigene Rechnung arbeiten möchtest, bist du verpflichtet dich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit zu registrieren.
Wichtig: Der Registrierung sollte ein Nachweis über deine Qualifikation (Diplom, Zertifikat) beigelegt werden
Vorteile:
Für wen geeignet: Zwei oder mehr Personen mit einem gemeinsamen wirtschaftlichen Ziel, z.B. für Projekte, bei denen keine Handelsregistereintragung erforderlich ist.
Bulgarisch: Гражданско дружество
Rechtsgrundlage: Art. 357 ff. Zakon za zadalzhenijata i dogovorite (Gesetz über Verträge und Schuldverhältnisse)
Die Gesellschafter bringen Geld, Sachen und Know-how ein und teilen gemeinsames Eigentum und Risiko. Ohne explizite Regelung sind alle Anteile gleich verteilt.
Vorteile:
Achtung: Die Gesellschafter haften persönlich - eine Absicherung durch Haftungsbeschränkung gibt es hier nicht.
Für wen geeignet: Einzelgründer mit dauerhaftem Geschäftsbetrieb, der eine kaufmännische Struktur erfordert.
Bulgarisch: Едноличен търговец (ET)
Rechtsgrundlage: Handelsgesetz
Im Gegensatz zum BULSAT-Gewerbe handelt es sich hier um eine echte Kaufmannseigenschaft. Die Eintragung ins Handelsregister ist Pflicht, und du haftest als Einzelkaufmann mit deinem gesamten Vermögen - sowohl dem geschäftlichen als auch dem privaten.
Vorteile:
Achtung: Volle Haftung mit Privatvermögen
Für wen geeignet: Gründerteams mit gleichberechtigter Verantwortung, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben wollen.
Bulgarisch: Събирателно дружество (с-ие)
Rechtsgrundlage: Handelsgesetz
Die OHG wird von mindestens zwei Personen gegründet, die persönlich und gesamtschuldnerisch haften. Eine Eintragung ins Handelsregister ist vorgeschrieben.
Vorteile:
Achtung: Volle Haftung jedes Gesellschafters
Für wen geeignet: Kombination aus aktiven Gründern (Komplementären) und passiven Geldgebern (Kommanditisten).
Bulgarisch: Командитно дружество (КД)
Rechtsgrundlage: Handelsgesetz
Die KG erlaubt es, Investoren mit begrenzten Risiko einzubinden, ohne ihnen Mitspracherecht wie in einer GmbH einzuräumen. Die Komplementäre tragen die volle Haftung, Kommunisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
Vorteile:
Achtung: Für institutionelle Investoren oft nicht geeignet
Für wen geeignet: Alle, die mit Haftungsbeschränkung arbeiten wollen - egal ob alleine oder im Team.
Bulgarisch:
Rechtsgrundlage: Handelgesetz
Mindestkapitel: 2 BGN (ca. 1 EUR)
Die (E)OOD ist die mit Abstand am häufigste gewählte Rechtsform in Bulgarien - besonders für kleine und mittelständische Unternehmen. Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Kapitaleinlage. Die Gründung erfolgt durch die Eintragung ins Handelsregister.
Vorteile:
Nachteile:
Für wen geeignet: Start-ups mit Investoren, die flexibel Anteile vergeben wollen
Bulgarisch: Дружество с променлив капитал (ДПК)
Rechtsgrundlage: Handelsgesetz
Die DPK ist eine neuartige Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft. Besonders spannend: Das Kapital muss nicht im Handelsregister eingetragen werden - so lassen sich z.B. Mitarbeiterbeteiligungen einfacher umsetzen.
Bedingungen:
Vorteile:
Achtung: Bei überschreiten der Grenzen muss die DPK in eine OOD umgewandelt werden.
Für wen geeignet: Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und vielen Gesellschaftern
Bulgarisch: Акционерно дружество (АД)
Mindestkapital: 50.000 BGn (ca. 25.000 EUR)
Rechtsgrundlage: Handelgesetz
Die AG in Bulgarien ist stark formalisiert. Sie eignet sich für Börsengänge, große Kapitalbeteiligungen oder Holdingstrukturen. die Aktionäre haften nicht persönlich, das Risiko ist auf das Geschäftsvermögen begrenzt.
Vorteile:
Nachteile:
Die Auswahl der richtigen Unternehmensform in Bulgarien hängt stark von deiner individuellen Situation ab. Hier eine Starthilfe:
| Deine Situation | Passende Unternehmensform |
| Du arbeitest als kreativer Freelancer | BULSAT |
| Ihr seid zwei oder mehr und startet ohne Handelsstruktur | GbR |
| Du bist alleine, willst dein eigenes einfaches Geschäft und bist bereit Risiko einzugehen | Einzelkaufmann |
| Ihr seid zwei oder mehr und wollt gemeinsam handeln aber auch haften | OHG |
| Ihr sucht ein Investorenmodell mit Teilhaftung | KG |
| Du willst haftungsbeschränkt starten | EOOD/OOD |
| Dein Ziel ist ein spalierbares Start-up | DPK |
| Du brauchst viel Kapital | AG |
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