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Die Vermietererklärung in Bulgarien: Was der Eigentümer wirklich unterschreibt

Veröffentlicht am

Diesen Artikel gibt es auch auf Englisch: The Landlord Declaration in Bulgaria: What the Owner Actually Signs

Wenn du in Bulgarien zur Miete wohnst und eine Adresse anmelden willst, ist die Erklärung des Eigentümers die Unterlage, an der es am häufigsten hakt. Nicht weil sie kompliziert wäre, sondern weil drei Missverständnisse sich hartnäckig halten: dass alle Beteiligten gemeinsam zum Notar müssten, dass eine Erklärung für ein Ehepaar reicht, und dass „beglaubigen“ nur eines bedeuten kann.

Die kurze Antwort: Unterschrieben wird ausschließlich vom Eigentümer. Die Mieter unterschreiben nicht und begleiten ihn auch nicht zum Notar. Welche Beglaubigungsart nötig ist, hängt am Aufenthaltsstatus der Mieter – nicht am Eigentümer.

Wer unterschreibt – und wer nicht

Die Eigentümererklärung ist eine einseitige Erklärung. Der Eigentümer bestätigt darin, dass benannte Personen in seinem Objekt wohnen dürfen und die Adresse als Wohnadresse verwenden und anmelden dürfen. Er hat zwei Wege:

  • Persönlich erscheinen – er kommt mit zur zuständigen Stelle und legt die Erklärung dort selbst vor. Dann stellt sich die Beglaubigungsfrage in dieser Form gar nicht.
  • Beim Notar unterschreiben – er lässt die Erklärung in der passenden Form beglaubigen, und du reichst sie ein.

In beiden Fällen gilt: Die Mieter sind nicht Partei dieser Erklärung. Der Antrag auf das Aufenthaltsdokument wird davon getrennt gestellt, in der Regel von jeder erwachsenen Person selbst.

Welche Beglaubigung – und warum das teuer werden kann

Hier liegt der eigentliche Fallstrick. Es gibt zwei Varianten, sie kosten unterschiedlich viel, und sie sind nicht austauschbar:

Status der MieterWas der Notar machen soll
EU, EWR, SchweizНотариална заверка на подписа – nach berichteter Praxis genügt die Unterschriftsbeglaubigung, wenn der Eigentümer nicht persönlich erscheint
DrittstaatНотариално удостоверяване на подписа и съдържанието, извършени едновременно – Unterschrift und Inhalt, gleichzeitig beglaubigt

Beachte, worauf sich das bezieht: auf den Status der Person, die die Adresse braucht, nicht auf die Staatsangehörigkeit des Eigentümers. Ein bulgarischer Vermieter unterschreibt für einen kanadischen Mieter in der aufwendigeren Form und für einen deutschen Mieter üblicherweise in der einfacheren.

Kläre die Variante vorher mit der zuständigen Stelle ab. Die falsche Beglaubigung ist bezahlt und wird trotzdem zurückgewiesen – und der Eigentümer muss ein zweites Mal zum Notar, was die Bereitschaft mancher Vermieter spürbar senkt.

Was in die Erklärung gehört

Damit die Behörde prüfen kann, wer da unterschrieben hat und worüber, sollte die Erklärung folgendes vollständig enthalten:

  • Der Eigentümer. Drei Namen, ЕГН oder ЛНЧ, Personalausweisnummer mit Ausstellungsdatum und ausstellender Stelle, ständige Adresse.
  • Das Objekt. Ort, Rayon, Straße, Nummer, Eingang, Etage, Wohnung – und, falls vorhanden, der Katasteridentifikator.
  • Der Eigentumsnachweis. Die Angaben aus dem Notarakt: Nummer, Band, Registernummer, notarielles Aktenzeichen, Datum, Name und Registernummer des Notars.
  • Die Personen. Jede Person mit vollem Namen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Dokumentnummer und – falls schon vergeben – ЛНЧ.
  • Die ausdrückliche Zustimmung dazu, dass die Adresse als Wohnadresse genutzt und bei den Behörden angemeldet werden darf.
  • Die Grundlage der Nutzung, also der Verweis auf den Mietvertrag mit Datum und Laufzeit.

Einen vollständigen bulgarischen Entwurf zum Kopieren – mit beiden Rechtsgrundlagen zur Auswahl – findest du auf unserer Übersichtsseite Adressregistrierung in Bulgarien. Er ist ausdrücklich als Vorlage für den Notartermin gedacht, nicht als Formular zum Einreichen.

Zwei Originale, nicht eines

Der Klassiker bei Paaren: eine Erklärung, die beide Ehepartner nennt, sauber beglaubigt, ein Original. Die erste Behörde nimmt es zu den Akten – und der zweite Antrag steht ohne Nachweis da.

Nimm deshalb entweder zwei beglaubigte Originale derselben Erklärung mit, oder zwei getrennte Erklärungen, je eine pro Person. Das kostet beim Notar wenig zusätzlich und erspart einen kompletten zweiten Behördengang.

Braucht es zusätzlich den Notarakt?

Eine Kopie des Notarakts des Eigentümers gehört ins sichere Paket. Die Behörde muss nachvollziehen können, wer da als Eigentümer unterschrieben hat. Für die kommunale Adressregistrierung ist ein Nachweis über Eigentum oder Nutzungsrecht ohnehin Teil der Unterlagenliste.

Bitte den Vermieter um eine gut lesbare Kopie, auf der Nummer, Band, Register- und Aktenzeichen, Datum, Notar mit Registernummer, Adresse des Objekts und Name des Eigentümers erkennbar sind.

Häufige Fragen

Müssen Vermieter und Mieter gemeinsam zum Notar?

Nein. Die Eigentümererklärung unterschreibt nur der Eigentümer. Die Mieter unterschreiben sie nicht und begleiten ihn nicht zum Notar.

Reicht eine Erklärung für ein Ehepaar?

Nur mit zwei beglaubigten Originalen oder zwei getrennten Erklärungen. Behält die erste Stelle das einzige Original, fehlt beim zweiten Antrag der Nachweis.

Welche Beglaubigung braucht die Erklärung?

Das hängt am Aufenthaltsstatus der Personen, die die Adresse anmelden. Für EU-, EWR- und Schweizer Fälle genügt nach berichteter Praxis die Unterschriftsbeglaubigung. Für Drittstaatsangehörige werden Unterschrift und Inhalt gleichzeitig beglaubigt, wenn der Eigentümer die Erklärung nicht persönlich einreicht.

Was, wenn ich selbst Eigentümer der Wohnung bin?

Dann brauchst du keine Erklärung von jemand anderem. Als Eigentümer weist du die Adresse mit deinem Eigentumsnachweis nach.

Der Vermieter will nicht zum Notar. Was nun?

Die Alternative ist, dass er persönlich mit zur zuständigen Stelle kommt. Will er beides nicht, fehlt dir für eine Mietwohnung die zentrale Unterlage – das ist eher eine Frage der Verhandlung beim Mietvertragsabschluss als eine Formalie, die sich später lösen lässt.

Gilt die Erklärung auch für die Meldeadresse bei der Gemeinde?

Für die kommunale Adressregistrierung gibt es ein eigenes, vorgeschriebenes Formular („Декларация по чл. 92, ал. 3 ЗГР“). Eine frei formulierte Erklärung für die Migration ist dafür kein Ersatz.


Vorlage und Verfahren an einem Ort

Den Entwurf der Erklärung, die passenden Notar-Formulierungen und die Unterlagenliste nach Status findest du gebündelt unter Adressregistrierung in Bulgarien. Warum die Ausgangsfrage – muss der Mietvertrag beglaubigt werden? – so oft falsch beantwortet wird, steht im ersten Teil. Wenn du unsicher bist, welches Verfahren deins ist, sprich mit uns.

Stand Juli 2026. Dieser Artikel ist eine redaktionelle Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Behörde.

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