Wie kommst du eigentlich von „Ich will eine bulgarische Firma“ zu einer eingetragenen EOOD mit Steuernummer und funktionierendem Bankkonto? In Teil 1 dieser Serie haben wir das große Bild betrachtet. Jetzt gehen wir den Prozess selbst durch – in der Reihenfolge, in der er tatsächlich abläuft, mit realistischen Zeitangaben für jeden Schritt. Als Beispiel dient die EOOD (Ein-Personen-GmbH), weil sie die Rechtsform ist, die die meisten ausländischen Gründer wählen.
Bevor du irgendetwas einreichst: vier Entscheidungen
Rechtsform. EOOD/OOD für die meisten Gründer; die Gesellschaft mit variablem Kapital (DPK/VCC), wenn du die remote-freundlichste Route willst; BULSTAT-Selbstständigkeit für Solo-Freelancer. Unser Rechtsformen-Überblick hilft bei der Entscheidung.
Firmenname. Muss in Bulgarien einmalig sein und wird im Register in kyrillischer Schrift geführt (eine lateinische Umschrift wird daneben eingetragen).
Geschäftsadresse. Jede Firma braucht eine bulgarische Adresse, an der dich offizielle Post tatsächlich erreicht – eigene Räume oder ein Adress-Service (typisch 120–540 € pro Jahr).
Kapital und Geschäftsführer. Das Mindestkapital beträgt 1 €, üblich ist aber ein runder Betrag wie 100 € – das wirkt auch gegenüber Banken seriöser. Geschäftsführer kannst du selbst sein; ein Wohnsitz in Bulgarien ist für EU-Bürger nicht erforderlich.
Schritt 1: Namenscheck
Prüfe deinen Wunschnamen im Handelsregister (kostenlos, online), bevor irgendetwas entworfen wird. Ist der Name vergeben, wird die Anmeldung abgelehnt und du zahlst die Staatsgebühr erneut. Gegen eine kleine Gebühr lässt sich der Name auch reservieren. Mehr zum Register in unserem Überblick zur Registry Agency.
Gründungsbeschluss des Gesellschafters inklusive Bestellung des Geschäftsführers.
Zustimmungserklärung des Geschäftsführers mit Unterschriftsprobe – diese muss notariell beglaubigt werden. Das ist der Schritt, der sich nicht mit PDF und E-Mail erledigen lässt.
Gesetzliche Erklärungen von Gesellschafter und Geschäftsführer (keine Insolvenz-Ausschlussgründe, Richtigkeit der angemeldeten Tatsachen und Ähnliches).
Die Dokumente sind auf Bulgarisch; seriöse Anbieter erstellen zweisprachige Fassungen, damit du weißt, was du unterschreibst. Das Standard-Set kannst du dir mit unserem kostenlosen Dokumentengenerator selbst erstellen – seit 2026 vollständig auf Euro-Beträge umgestellt.
Wenn du in Bulgarien unterschreibst: Die Beglaubigung kostet etwa 10–30 € und dauert Minuten; viele Notare in Sofia arbeiten mit Dolmetschern. Wenn du im Ausland unterschreibst: Du beglaubigst vor Ort (oft 50–150 €+), dazu kommen Apostille (20–80 €) und beglaubigte Übersetzung ins Bulgarische – oder du unterschreibst bei einer bulgarischen Botschaft. Dieser Unterschied ist der Kern der „Remote-Gründung“, die wir in Teil 4 behandeln.
Schritt 3: Kapitaleinzahlungskonto eröffnen
Vor der Anmeldung muss das Stammkapital einer EOOD/OOD auf einem speziellen Kapitaleinzahlungskonto (набирателна сметка) bei einer bulgarischen Bank liegen; die Bank stellt dafür eine Bescheinigung fürs Register aus. Auch bei 100 € Kapital ist dieser Schritt relevant, denn er ist deine erste Begegnung mit bulgarischem Bank-KYC. Manche Banken eröffnen Kapitalkonten schnell, andere stellen schon hier den vollen Compliance-Fragebogen.
Die Ausnahme: Die Gesellschaft mit variablem Kapital (DPK/VCC) benötigt vor der Eintragung kein Kapitaleinzahlungskonto – einer der Gründe, warum sie zur Lieblingsroute für komplett ferngesteuerte Gründungen geworden ist.
Schritt 4: Anmeldung beim Handelsregister
Der Antrag (Formular A4 für eine EOOD/OOD) geht mit allen Anlagen ans Handelsregister – auf Papier bei einer Geschäftsstelle der Registry Agency oder elektronisch, was die Staatsgebühr auf rund 28 € halbiert. Die elektronische Einreichung erfordert eine bulgarische qualifizierte E-Signatur, weshalb in der Praxis meist ein örtlicher Anwalt für dich einreicht.
Bearbeitungszeit: typischerweise 1–3 Werktage. Stimmt etwas nicht (Namenskonflikt, fehlende Erklärung, falsche Formulierung), gibt es eine Ablehnung oder eine Auflage zur Korrektur – ein weiterer Grund, warum die Dokumentenqualität aus Schritt 2 zählt.
Schritt 5: Deine Firma existiert – die EIK-Nummer
Mit der Eintragung erhält deine Firma ihre EIK (einheitliche Identifikationsnummer) – die eine Nummer für Steuern, Verträge, Rechnungen und jeden Behördenkontakt. Einen separaten Gewerbeschein gibt es für gewöhnliche Tätigkeiten nicht; regulierte Branchen (Finanzen, Lebensmittel, Transport, Medizin …) brauchen zusätzlich ihre Speziallizenzen. Ein Firmenstempel ist üblich, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Jetzt kannst du das Kapitalkonto entsperren und in ein operatives Geschäftskonto umwandeln (oder ersetzen). Für ausländische Inhaber ist das ehrlicherweise der langsamste Teil: Banken prüfen nicht ansässige Gesellschafter vollständig durch, wollen dein Geschäftsmodell verstehen und treffen dich bevorzugt persönlich. Plane 2–4 Wochen für ein klassisches Bankkonto; E-Geld-Institute (Wise, Revolut Business und ähnliche) überbrücken die Zeit für SEPA-Zahlungen, sind aber nicht für jeden Zweck ein vollwertiger Ersatz.
Pflicht, sobald dein steuerpflichtiger Umsatz in Bulgarien 51.130 € pro Kalenderjahr übersteigt.
Faktisch sofort für EU-Dienstleister: Wenn du Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern verkaufst oder von dort einkaufst (der Standardfall für Berater, Agenturen, SaaS), ist eine besondere USt-Registrierung nach Art. 97a des USt-Gesetzes vor der ersten solchen Transaktion erforderlich – unabhängig vom Umsatz. Viele Gründer erfahren das zu spät.
Freiwillige Registrierung ist ab Tag eins möglich und für B2B-Geschäfte oft sinnvoll – sie bedeutet aber monatliche USt-Meldungen, was deine Buchhaltungskosten erhöht.
Schritt 7: Buchhaltung, Meldungen, Versicherung
Beauftrage deinen Buchhalter bei der Gründung, nicht zum Jahresende. In der Praxis läuft jede bulgarische Firma über eine monatliche Buchhaltung (typisch 80–250 €/Monat für ein aktives, ausländisch gehaltenes Unternehmen; Details in Teil 3). Der Buchhalter übernimmt außerdem:
die Anmeldung der Tätigkeitsaufnahme und den Sozialversicherungsstatus des Geschäftsführers (als Selbstversicherter zahlst du monatliche Beiträge auf mindestens das gesetzliche Mindesteinkommen – einplanen!),
die Lohnabrechnung, falls du einstellst,
die jährliche Körperschaftsteuererklärung (bis 30. Juni für das Vorjahr) und die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Handelsregister (bis 30. September).
Der realistische Zeitplan auf einen Blick
Szenario
Bis zur Eintragung
Bis voll arbeitsfähig (inkl. Bank)
Du kommst persönlich nach Bulgarien
3–7 Werktage
1–3 Wochen
Komplett remote per Vollmacht
2–3 Wochen
4–7 Wochen
Registerbearbeitung selbst (elektronisch)
1–3 Werktage
–
Die Spannbreite entsteht fast vollständig durch die Beglaubigungslogistik (Ausland vs. Bulgarien) und das Bank-KYC – nicht durch das Register, das wirklich schnell ist.
Was du als ausländischer Gründer brauchst
Gültigen Reisepass oder EU-Personalausweis
Deine Wohnadresse und Basisdaten für die Dokumente
Eine Geschäftsadresse in Bulgarien (eigene oder gestellte)
Eine kurze, plausible Beschreibung deiner Geschäftstätigkeit (die Bank fragt danach)
Für die Remote-Route: Bereitschaft für Notartermin zu Hause plus Apostille und Kurier
Fazit
Der Prozess selbst ist eingespielt und schnell – das Register erledigt seinen Teil in Tagen. Planung brauchen die notarielle Unterschrift, die Bank und die Umsatzsteuerfrage. In Teil 3 hängen wir an jeden einzelnen Schritt Euro-Beträge – auch an die, die in den beworbenen Preisen fehlen.
Wenn du die ganze Kette – Dokumente, Notartermin mit Übersetzung, Registeranmeldung, Bank-Support – lieber mit persönlicher Begleitung auf Deutsch oder Englisch erledigt haben willst: Genau das ist unser All-inclusive-Gründungspaket. Oder starte kostenlos mit unserem Dokumentengenerator.
Alle Zahlen sind eine Momentaufnahme vom Juli 2026 und marktübliche Spannen, keine verbindlichen Preise. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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